12.03.2024

Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Aufruf zur Kundgebung:

Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Dienstag, 19. März 2024, 15:30 – 17:30 Uhr, Justizministerium, Mohrenstraße/ Jerusalemstraße, Berlin

Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört werden und der unhaltbare Zustand, unter dem Beschäftigte leiden nur, weil sie ihre Arbeit machen, endlich verändert wird!
Vertrauen schützen! Veränderung braucht Vertrauen!
Fast im Knast! Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Liebe Kolleg*innen,
liebe engagierte und unserem Anliegen solidarische Menschen,
Soziale Arbeit basiert auf dem Vertrauen zwischen Klient*innen und Fachkräften. Dieses Vertrauen kann nur dann gedeihen, wenn alle sich sicher sein können, dass Informationen vertraulich behandelt werden. Jedoch werden immer wieder Sozialarbeitende bei Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht vorgeladen, um Auskunft zu geben und über ihre Klient*innen auszusagen. Hiermit wird die auf Vertrauen beruhende Beziehung zu ihnen nachhaltig zerstört und künftige Arbeitsbeziehungen werden womöglich bereits vor Beginn verunmöglicht, mindestens erschwert!
Die für die meisten Arbeitsfelder fehlenden gesetzlichen Regelungen zum strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit gefährden diese Vertraulichkeit und damit die Grundlage unserer Arbeit. Seit Jahren fordern wir als breites Bündnis innerhalb der Profession ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Soziale Arbeit.
Daher:
Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört werden und der unhaltbare Zustand, unter dem Beschäftigte leiden nur, weil sie ihre Arbeit machen, endlich verändert wird!
Vertrauen schützen! Veränderung braucht Vertrauen!
Fast im Knast! Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Warum brauchen wir ein Zeugnisverweigerungsrecht?

Als Sozialarbeitende sind wir verpflichtet vertraulich mit unseren Klient*innen zu arbeiten. Dieses Vertrauen ist die Grundlage für eine gelingende Beziehung, die Beratung und Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen möglich macht! Ohne Zeugnisverweigerungsrecht ist dieses Vertrauen gefährdet! Klient*innen zögern, uns sensitive Informationen anzuvertrauen, wenn sie befürchten müssen, dass diese Informationen später von Polizei, Staatsanwaltschaft und vor Gericht verwendet werden könnten. Dadurch leidet die Qualität unserer Arbeit und vor allem die notwendige Unterstützung von Betroffenen!
Ein Zeugnisverweigerungsrecht ist daher juristisch und politisch notwendig.
Es ist juristisch notwendig, weil es die Berufsfreiheit der Sozialarbeiter*innen schützt und es das Recht der Klient*innen auf vertrauliche Beratung und Unterstützung stärkt.
Es ist politisch notwendig, weil es ein Zeichen für die Wertschätzung der Sozialen Arbeit setzt und die gesellschaftliche Bedeutung der Sozialen Arbeit in Zeiten großer gesellschaftlicher Veränderungen unterstreicht.
Deshalb fordern wir vom Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit:
Ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit durch eine Reform des § 53 StPO und die Aufnahme in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Abs. 1 StPO!
Deshalb rufen wir alle Beschäftigten der Sozialen Arbeit und mit ihnen solidarische Personen auf:
Kommt zur Kundgebung am 19. März 2024 in Berlin!
Gemeinsam machen wir uns stark für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!
Wir wünschen uns eine starke, solidarische und bunte Kundgebung! Bringt gerne Transparente, Schilder und Banner mit, die unserem Anliegen Ausdruck verleihen und die eurer Arbeitsfeld und euren Arbeitsort benennen:
? Vertrauen schützen!
? Veränderung braucht Vertrauen!
? Fast im Knast!
? Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit!

Auf Partei- und Nationalfahnen bitten wir zu verzichten.