24.01.2012

Infos zum Auswärtskick in der Domstadt

1. FC Köln – FC Schalke 04
(28.01.2012, Anpfiff 18.30 Uhr)

Im RheinErnergieStadion sind folgende
Tifo-Materialien erlaubt:
1 Megaphon
1 Trommel
Diese sind bereits durch die aktive Fanszene vergeben und
angemeldet.
Aufgrund der Vorfälle (Abbrennen von Pyro) bei unserem
Spiel im RheinEnergieStadion in der vergangenen Saison
wurden diesmal sämtliche Tifo-Materialien (Fahnen,
Zaunfahnen, etc.) verboten!
Sonstiges
Taschenabgabe
Taschen und Rücksäcke können in unserem Depot im Ost
Bereich abgegeben werden.
Flaschenverbot
Aus Sicherheitsgründen muss bei einem Besuch des
RheinEnergieStadion auf die Mitnahme von Glasflaschen
und Getränkedosen verzichtet werden. Dazu hat das Amt
für öffentliche Ordnung eine Ordnungsverfügung erlassen,
wonach am Spieltag in einem Umfeld von ca. 500 Metern
rund um das RheinEnergieStadion das Mitführen und
Benutzen von Glasflaschen und Getränkedosen untersagt
ist. Für die Gastronomen, Kioske und Tankstellen gilt ein
Verkaufsverbot für den .Außer-Haus-Gebrauch.
Spürhunde
Nachdem in der Vergangenheit leider mehrfach
Pyrotechnik von unseren Gästefans eingesetzt wurde,
wollen wir Euch hiermit darüber informieren, dass wir seit
einiger Zeit entsprechend Spürhunde im Einsatz haben.
Diese werden im Rahmen der Personenkontrolle im
Gästebereich eingesetzt.
Alkoholkontrollen
Durch unseren Ordnungsdienst werden zielgerichtet
Alkoholkontrollen durchgeführt. Dabei wird Zuschauer mit
einem Alkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille der Besuch
des RheinEnergieStadions verwehrt.
SVler
Geltungsbereich von Stadionverboten:
Vor dem Hintergrund der jüngsten gewalttätigen Übergriffe
im Umfeld von Spielen des 1. FC Köln, die der Club mit
Nachdruck verurteilt, möchten wir Eure Anhänger welche
aktuell mit einem Bundesweiten Stadionverbot belegt sind,
rein vorsorglich nochmals ausdrücklich über den
räumlichen Geltungsbereich von Stadionverboten bei
Fußball-Veranstaltungen des 1. FC Köln im
RheinEnergieStadion informieren. Gemäß §1 Absatz 4 der
Stadionverbots-Richtlinien erstrecken sich Stadionverbote
grundsätzlich nicht nur auf das Stadion selbst, sondern auf
den gesamten Bereich der Platz- oder Hallenanlage, in der
das Hausrecht des jeweiligen Veranstalters ausgeübt wird.
Der Bereich, in dem der 1. FC Köln bei seinen
Veranstaltungen im RheinEnergieStadion berechtigterweise
das Hausrecht ausübt, ergibt sich im Wesentlichen aus § 1
Absatz 1 der Stadionordnung. Zu Ihrer Information wird das
entsprechende Gebiet in der schematischen Abbildung
durch die roten Markierungen auch grafisch dargestellt. Wir
halten hiermit ganz ausdrücklich fest, dass alle Personen,
gegen die ein aktuell wirksames bundesweites
Stadionverbot ausgesprochen wurde, sich während der
Veranstaltungen des 1. FC Köln nicht in dem entsprechend
markierten Gebiet aufhalten dürfen.
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass durch dieses
Schreiben keine Ausdehnung des von den Stadionverboten
umfassten Gebiets erfolgt. Vielmehr galten sämtliche
Stadionverbote seit jeher für den gesamten dargestellten
Bereich. Bislang hat der 1. FC Köln aber freiwillig darauf
verzichtet, sein Hausrecht auch im Umfeld des
RheinEnergieStadions uneingeschränkt auszuüben bzw.
durchzusetzen. Nachdem in den vergangenen Monaten
jedoch in eben diesen Gebieten vermehrt gewalttätige
Übergriffe gerade auch von Personen begangen wurden,
gegen die aktuell wirksame bundesweite Stadionverbote
vorliegen, sehen wir uns . auch im Interesse der großen
Mehrzahl der friedlichen Stadionbesucher . nun dazu
gezwungen, in Abstimmung mit den örtlichen
Polizeibehörden Verletzungen unseres Hausrechts künftig
noch strikter zu verfolgen und zu sanktionieren.
Für den Fall, dass einer Ihrer Anhänger sich trotz dieser
ausdrücklichen Ankündigung während der Heimspiele des
1. FC Köln in dem in Rede stehenden Hausrechts-Bereich
aufhalten, müssen wir uns zudem ausdrücklich
vorbehalten, Anzeige wegen Hausfriedensbruchs gemäß §
123 StGB zu stellen.
Abschließend möchten wir klarstellen, dass das
ausgesprochene bundesweite Stadionverbot auch im
Übrigen, insbesondere bezüglich seiner Wirkung für
Veranstaltungen anderer Clubs und Verbände sowie im
Hinblick auf seine zeitliche Dauer, unverändert bestehen
bleibt.

Anreise mit dem Zug
Zum Auswärtsspiel in Köln wird die Deutsche Bahn wieder
Entlastungszüge einsetzen. Anbei findet ihr die Zeiten:
Hinfahrt:
Ab Gelsenkirchen Hbf. 14.55 Uhr (Gleis 25)
ab Essen Hbf. 15.06 (Gleis 1)
ab Duisburg Hbf. 15.19 Uhr (Gleis 2)
An Köln-Messe/Deutz 15.56 Uhr
Rückfahrt:
Ab Köln-Messe/Deutz 21.47 Uhr (Gleis 1)
an Duisburg Hbf. 22.24 Uhr
an Essen Hbf. 22.38 Uhr
An Gelsenkirchen Hbf. 22.49 Uhr

Vom Fanprojekt sind mit dabei:
Markus Mau 0177-7533593
Henne Jochheim 0179-9002990

und die drei Fanbeauftragten:
Frank Arndt 0176-1904 1188
Arthur Saager 0176-1904 1111
Patrick Arnold 0173-1904 334