10.10.2008

07.10.2008 – DFB-Pokal 3. Runde in Jena

Nachdem wir quasi ein Traumlos für die 3. Runde zugelost bekommen haben hier einige Infos die das Fanprojekt Jena an uns geschickt hat:

Gästefans:

Block „O“ in der Südkurve des Stadions. Eigener Zugangs- und Kassenbereich. An den normalen Stadionkassen werden keine Karten für den Gästeblock verkauft. Gästepark-platz ist der Parkplatz Bädergesellschaft hinter dem Gästeblock. Zum Befahren des Gästeparkplatzes die „Stadtrodaer Straße“ (B 88) an der Ampelkreuzung vor dem Stadion in Richtung Stadion verlassen, vor dem Kassenbereich links halten und links herum (im Uhrzeigersinn) um das Sportfeldgelände fahren, dabei der Ausschilderung für Gästefans folgen. In der Regel erfolgt eine Leitung durch Polizeikräfte.

Festlegungen Sicherheit / Stadionordnung Saison 2008/2009

Zur einerseits sicheren Durchführung und andererseits Gewährleistung einer stimmungsvollen und leistungsfördernden Atmosphäre der Heimspiele des FC Carl Zeiss Jena in der 3. Liga sowie im DFB-Pokal werden für den Zeitraum der Saison 2008/2009 folgende Festle-gungen getroffen. Diese Festlegungen gelten für Heim- und Gästefans! Abweichungen davon kann der Veranstalter nach vorliegender Sicherheitslage festlegen !

• Fahnen und Doppelhalter sowie ggf. sonstige Stangen für Transparente oder Cho-reographien sind generell zulässig, sofern sie die in der Stadionordnung vorgegebe-nen Höchstmaße (Stab bis 1,20 m Länge und 3 cm Durchmesser) nicht überschrei-ten.

• Für Besitzer von Schwenkfahnen, deren Stäbe die zulässigen Maße überschreiten, wird durch den Verein (bzw. die GmbH) ein so genannter „Fahnenpass“ ausgestellt. In Verbindung mit diesem Fahnenpass können die Fahnen entsprechend mitgeführt werden. Bei sicherheitsgefährdender Handhabung oder sonstiger missbräuchlicher Benutzung der Fahnen / Fahnenstäbe wird der Fahnenpass vom Verein eingezogen. (Bis zur Ausstellung neuer Fahnenpässe haben die bisherigen Fahnenpässe ihre Gültigkeit !)

• Choreographien, bei denen Stäbe o.ä. verwendet werden, die die lt. Stadionordnung zulässigen Maße überschreiten, sind von den Fans über das Fan-Projekt mindestens 14 Tage vor dem Termin des entsprechenden Heimspiels anzumelden. Ggf. kann durch den Sicherheitsbeauftragten des FC oder die Polizei eine Inaugenscheinnahme der fraglichen Materialien erfolgen.

• Im Anschluss an die Choreographie wird durch Fans (der Personenkreis ist jeweils beim Fan- und Sicherheitsbeauftragten namentlich hinterlegt) Choreographiematerial in den Innenraum durchgereicht und durch diesen Personenkreis aus dem Innenraum verbracht .

• Maximal 5 Trommeln als Lärminstrumente sind generell gestattet. Es können jeweils 1 Paar Ersatz-Trommelstöcke mitgeführt werden. Die Personendaten der betreffen-den Personen müssen beim Verein hinterlegt sein.

• Zur Koordination der Fangesänge / Anfeuerungen ist die Benutzung maximal von 2 Megaphone generell gestattet. Die Personendaten der betreffenden Personen müs-sen beim Verein hinterlegt sein.

• Im Bereich des Fanblocks können 3 Fans (Vorsänger und/oder Trommler) auf eigene Gefahr den Zaun besteigen. Diese Fans sind gleichzeitig im Rahmen der Selbstregu-lierung mit in der Verantwortung, beim Besteigen der Zäune (i.d.R. nach Torerfolgen, Fehlentscheidungen o.ä.) beruhigend auf die anderen Fans einzuwirken, damit der Zaun von diesen unmittelbar wieder verlassen wird. (Diese Reglung gilt bis zur An-bringung eines Podestes im Fanblock !)

• Beim Besteigen der Zäune, d.h. wenn in emotional aufgeladenen Spielsituationen (z.B. Torerfolg, Strafstoß, vermeintliche Fehlentscheidung o.ä.) mehrere Fans den Zaun besteigen, wird durch die Ordner im jeweiligen Stadionbereich (Innenraum), Mitarbeiter des Fan-Projektes sowie im Rahmen von Selbstregulierung durch die Fans selbst Einfluss genommen, dass der Zaun unmittelbar wieder verlassen wird.

• Zaunfahnen sind generell zulässig. Es ist jedoch darauf zu achten, dass keine Wer-bung überdeckt wird und die Sicht der Zuschauer in den unteren Reihen gewährleis-tet ist. Die Höhe der Zaunfahnen darf 1,20 m nicht überschreiten. Hierauf ist durch den Ordnungsdienst bereits bei der Anbringung der Zaunfahnen zu achten und ggf. Einfluss zu nehmen. Außerdem sind die Fluchttore freizuhalten. Die große Zaunfah-ne „SÜDKURVE“ ist ausdrücklich zugelassen! Zaunfahnen können durch die je-weiligen Fans vom jeweiligen Block aus selbst angebracht werden, die Hilfe durch den Ordnungsdienst kann in Anspruch genommen werden, ein Betreten des Innen-raumes ist nicht zulässig.

• Zaunfahnen an Wellenbrechern sind nicht zugelassen.

• Sollte die Kapazität zum Aufhängen von Zaunfahnen im jeweiligen Block ausge-schöpft sein, so dürfen die Zaunfahnen nicht mit in den Block gebracht werden.

• Jenaer Fans, die aufgrund eines örtlichen oder bundesweiten Stadionverbotes vom Besuch der Heimspiele ausgeschlossen sind, dürfen ab 15 min nach Spielende (= Abpfiff) das Stadiongelände durch das Osttor betreten, um die Räumlichkeiten des Fan-Projektes aufzusuchen. Das Fan-Projekt bemüht sich, entsprechend Einfluss zu nehmen, dass die Personen vor und während der Spiele nicht sicherheitsbeeinträch-tigend im Stadionumfeld in Erscheinung treten.

• Bauch- bzw. Gürteltaschen sind für alle Besucher gestattet. Entsprechende Kon-trollmaßnahmen sind zu akzeptieren. Eine Abgabe beim Ordnungsdienst ist grund-sätzlich möglich !

Besonderheit Gästefans:

• Gestattet werden bis 5 große Schwenkfahnen nach vorheriger Anmeldung über die jeweiligen Fan-Beauftragten oder Fan-Projekte (mögl. mit Fahnenpass des Gastver-eins).

Im Rahmen der Ausübung seines privaten Hausrechts als Veranstalter von Fußballveranstaltungen legt der FC Carl Zeiss Jena e.V. für alle Heimspiele sämtlicher Mannschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. in Ergänzung des § 6 („Verbote“) der Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fassung vom 20.03.2006 folgendes fest:

Verboten ist den Besuchern der Heimspiele aller Mannschaften des FC Carl Zeiss Jena e.V. neben den in § 6 („Verbote“) der Stadionordnung für das Ernst-Abbé-Sportfeld in der Fas-sung vom 20.03.2006 aufgeführten Verboten weiterhin:

• Fahnen, Transparente, Aufnäher oder Kleidungsstücke zu tragen oder

mitzuführen, deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigt

• Kleidungsstücke zu tragen oder mitzuführen, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein anerkannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzu-siedeln sind. Hierzu wird eine entsprechende Liste geführt und regelmäßig ergänzt.

Kleidungsstücke, deren Herstellung, Vertrieb oder Zielgruppe nach allgemein aner-kannter Ansicht im rechtsextremen Feld anzusiedeln sind (Strafrechtlich verbotene Symbole wie Hakenkreuz, FAP-Parteiabzeichen, Sig-Rune der verbotenen ANS/NA, NF-Symbol, Odalrune, Wolfsangel, Keltenkreuz, Gauwinkel, SS-Symbole usw. werden nicht ge-sondert aufgeführt)

Kleidungsmarken und / oder –aufschriften:

• Thor Steinar

• Landser

• Masterrace

• CONSDAPLE (nicht zu verwechseln mit LONSDALE !!!)

• Ultima Thule

Aufschriften, Symbole, Zahlencodes:

• 18 (= Adolf Hitler)

• 88 (= Heil Hitler)

• 14 bzw. 14 Words (geht auf ein Zitat des US-Nazis David Lane zurück)

• Kombination 14/88 bzw. 1488

• 28 (= Blood & Honour – in Deutschland verbotene Nazi-Organisation)

• Blood & Honour bzw. B & H (s.o.)

• Combat 18 bzw. C 18 (“bewaffneter Arm” von B & H)

• Hammer und Schwert (u.a. ehem. Gaufeldzeichen der HJ)

• Rudolf Heß

• Schwarze Sonne (12armiges Hakenkreuz bzw. Rad aus 12 Sig-Runen)

• Zahnrad (Symbol Reichsarbeitsdienst bzw. Deutsche Arbeitsfront, Symbol der verbo-tenen FAP)

• Ku Klux Klan (KKK) / KKK-Kreuz / KKK-Blutstropfen

• White Power / White-Power-Faust

• RaHoWa bzw. Racial Holy War (z. dt. “Heiliger Rassenkrieg”)

• WAR bzw. White Aryan Resistance / WAW bzw. Weißer Arischer Widerstand

• ZOG (Zionist Occupied Government – z. dt. “Zionistische Besatzungsregierung”)

Achtung: Symbole mit zerschlagenem Hakenkreuz bzw. Hakenkreuz, das in Mülleimer geworfen wird sind nicht strafbar !!!